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1- Was ist das Studienkolleg?

Falls die Schulbildung aus Ihrem Heimatland für ein Studium in Deutschland nicht ausreichend ist, müssen Sie dann vor dem Studium ein Studienkolleg besuchen und dies mit einer  Feststellungsprüfung abschließen. Danach können Sie sich normal an einer deutschen Universität bewerben. Eine bestandene Feststellungsprüfung ist keine Garantie für einen Studienplatz! Sie müssen sich normal an der Uni bewerben.

2- Wie kann ich wissen, ob ich ein Studienkolleg machen muss?

Sie können Ihre schulische Ausbildung aus Ihrem Heimatland auf der anabin.kmk.org überprüfen. Dort wird Ihnen dann angezeigt, ob Ihre Abschlüsse einen direkten Hochschulzugang zulassen, oder ob Sie erst ein Studienkolleg besuchen müssen, bevor Sie sich an einer Universität bewerben können.

3- Ich erfülle gemäß anabin.kmk.org die Hochschulzugangsberechtigungen für ein Studium in Deutschland. Kann ich trotzdem ein Studienkolleg besuchen?

Nein, denn Ihre Qualifikation ist ausreichend für eine Unibewerbung.

4- Welche Voraussetzungen muss ich für die Anmeldung zum Studienkolleg erfüllen?

Vor der Aufnahme zum Studienkolleg müssen Sie an den staatlichen Instituten erst eine Aufnahmeprüfung bestehen. Für die Einladung zur Aufnahmeprüfung setzen die Universitäten die Deutschkenntnisse in unterschiedlichen Niveaus voraus. An den meisten Universitäten ist die Voraussetzung mindestens das B1-Niveau. Bitte bedenken Sie, dass Sie nur gute Resultate während des Studienkollegs erzielen werden, wenn sie den Kursen sprachlich folgen können – die Kurse finden auf Deutsch statt.

Hier finden Sie die allgemeinen Voraussetzungen von den einzelnen Universitäten.

5- Bis wann muss ich mich für das Studienkolleg bewerben?

Die Bewerbungsfristen sind von Universität zur Universität verschieden. Lassen Sie sich bitte an den jeweiligen Universitäten beraten.

6- Wie sieht die Aufnahmeprüfung aus?

Hier finden Sie die Musterprüfungen von verschiedenen Universitäten.

An den meisten Universitäten besteht die Aufnahmeprüfung aus zwei Teilen: Mathematik und Deutsch. Einige Universitäten führen die Prüfung nur in Deutsch durch.

7- Wie oft kann ich die Aufnahmeprüfung wiederholen?

Beliebig oft. Jedoch müssen Sie darauf achten, dass Ihnen gesetzlich für die Studienvorbereitung maximal 24 Monate Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, bevor Sie das Land wieder verlassen müssen!

8- Wie lange dauert das Studienkolleg?

An den meisten Universitäten dauert das Studienkolleg zwei Semester. An einigen Universitäten ist die Teilnahme an der Feststellungsprüfung auch nach einem Semester möglich, wenn der Studienbewerber im ersten Semester sehr gute Leistungen zeigt.

9- Muss ich alle Teile der Feststellungsprüfung bestehen?

In der Feststellungsprüfung sind alle Teile (zum Beispiel für den T-Kurs Deutsch, Physik, Mathematik und Chemie) zu bestehen. Wird ein Teil nicht bestanden, gilt die gesamte Prüfung als ‘nicht bestanden’.

10- Wie oft darf ich die Feststellungsprüfung wiederholen?

An der gleichen Universitäten dürfen Sie maximal zwei Mal an der Feststellungsprüfung teilnehmen.

11- Kann ich wählen, ob ich eine Feststellungsprüfung absolvieren möchte oder direkt mit dem Fachstudium beginnen möchte?

Nein, ob Sie an der Feststellungsprüfung teilnehmen oder ein Studienkolleg absolvieren dürfen, ist abhängig von der Art Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (siehe Frage 2).

12- Was ist der Unterschied zwischen der Feststellungsprüfung und der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)?

Im Studienkolleg wird sowohl fachliche als auch sprachliche Vorbereitung angeboten. Die Feststellungsprüfung lässt sich nur von den Studienbewerbern absolvieren, die die Hochschulzugangsberechtigungen für ein Studium in Deutschland nicht erfüllen. Mit einer bestandenen Feststellungsprüfung haben Sie eine Hochschulzugangsberechtigung zum Studium. Darüber hinaus müssen Sie in der Feststellungsprüfung auch eine Deutschprüfung ablegen, sofern keine Befreiung (siehe Frage 13) möglich ist. Durch die bestandene Feststellungsprüfung erfüllen Sie nun auch die sprachlichen Voraussetzungen für ein Fachstudium. Auf der anderen Seite ist die DSH-Prüfung nur von den Studienbewerbern abzulegen, die die fachlichen Voraussetzungen für ein Studium in Deutschland bereits erfüllen und nur Sprachdefizite aufweisen.

13- Unter welcher Voraussetzung kann ich von der Deutschprüfung in der Feststellungsprüfung befreit werden?

Falls Sie vor dem Prüfungstermin(Feststellungsprüfung) eine der unten genannten Prüfungen mit Erfolg abgeschlossen haben, sind Sie in der Feststellungsprüfung vom Deutschtest befreit:

– DSH 2 oder 3
– TestDaF TDN 4
– Goethe C2
– Telc für Hochschule C1
– DSD-Stufe II

14- Muss ich das gleiche Fach studieren, für welches ich mich zum Studienkolleg beworben habe?

Nicht unbedingt. Je nach dem Schwerpunkt können Sie sich für ein anderes Fach bewerben. Zum Beispiel:  Sie bestehen die Feststellungsprüfung im Schwerpunkt T. Bei der Bewerbung zum Studienkolleg haben Sie angegeben, dass Sie Maschinenbau studieren möchten. Nach der bestandenen Feststellungsprüfung können Sie sich erneut für ein technisches Fach bewerben.

15- Muss ich nach der bestandenen Feststellungsprüfung dort studieren, wo ich die Feststellungsprüfung abgelegt habe?

Nein, nach der bestandenen Feststellungsprüfung können Sie sich an allen Universitäten / Hochschulen bewerben.

16- Kann ich mit einer Feststellungsprüfung für Fachhochschulen auch an Universitäten studieren?

Nein. Sie absolvieren einen Kurs, der gezielt auf die Ausbildung an einer Fachhochschule vorbereitet.

17- Kann ich mit einer Feststellungsprüfung für Universitäten an Fachhochschulen studieren?

Ja. Der Kurs, der auf ein Studium an einer Universität vorbereitet, ist auch für ein Studium an Fachhochschulen geeignet.

18- Werden die privaten Studienkollegskursen auch von allen deutschen Universitäten akzeptiert?

Die privaten Studienkollegs bieten nur die Vorbereitung auf die staatliche Feststellungsprüfung an. Nachdem Sie das private Studienkolleg absolviert haben, besteht für Sie die Möglichkeit, als externer Teilnehmer an den Universitäten die Feststellungsprüfung abzulegen.

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